Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen außerhalb des Prozesses vorm Arbeitsgericht eine dicke Abfindung gegen Aufhebungsvertrag anbietet („dazu brauchen wir zwei doch keine Anwälte“), sollten Sie vorsichtig sein. Wiewohl Sie gegen die Kündigung geklagt haben – der Job ist erstmal weg. Im extremfall sollten Sie gegen den Sperrzeit-Bescheid der Arbeitsagentur klagen. Klar ist aber auch: Die Arbeitsagentur hat nichts zu verschenken. Der Job ist weg, die Kündigung ist durch: Es hilft alles nichts – jetzt müssen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt werden. Außerdem gibt es jetzt jeder zweite Zuschuss zum Einzel-Outplacement, Abfindung nach Kuendigung also dem vom Ex-Arbeitgeber bezahlten Ausscheidungsprogramm. Verbindlich gilt: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung nur zumutbar, wenn Ihr Lohn höchstens 20 Prozent geringer ist als Ihr früherer Bruttolohn. Deshalb sollten Sie das Amt in dieser Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit wie Ihren Arbeitgeber und den Vermittler am besten gleich als Ihren Chef betrachten. Davon ist auszugehen, wenn Sie einen wichtigen Grund hatten, Ihren Arbeitsplatz aufzugeben.
Wenn Sie länger als geplant arbeitslos sind, prüfen Sie Ihre Vermögensverhältnisse. Allerdings an der Zeit sein auch als Arbeitsloser Urlaubsanträge stellen, dazu gibt es beim Arbeitsamt spezielle Formulare. Ab dem 6. Monat wird es ernst: Der Nettolohn muss nurmehr mindestens so hoch sein wie Ihr Arbeitslosengeld. Zwischen dem 3. und 6. Monat darf die Abweichung 30 Prozent betragen. Weitere interessante Details zu Kuendigung wegen Diebstahl gibt es auf unserer Webseite. Wer sich also zwischen Kündigung und Beginn der Arbeitslosigkeit schöner Mist fühlt, für den gilt: Sofort zum Arzt! Der Antrag kann auch früher gestellt werden, frühestens aber Zeitspanne vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Ein Märchen beim Arbeitslosengeld besagt: Man darf die ersten drei Stellenangebote bombensicher ablehnen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld ll gilt der Grundsatz, dass vor einem Leistungsbezug das eigene Vermögen Verwendung finden muss. Schweigen kann beim Abfindungspoker Gold sein. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, sollte gut Rechnen. Viertel. Bei älteren Arbeitnehmern können dies so weit wie Weile sein! Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Rechtslage ist so kompliziert, dass Sie ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt schnell nicht bewältigen können. Allerdings steckt hier der Teufel ausgedehnt. Wer hier Engagement zeigt, läuft weniger Gefahr, einen blöden Job „aufs Auge gedrückt“ verfügbar.
Es heißt aber: Wenn Sie sich nicht selbst einen Job suchen, übernimmt das Arbeitsamt diese Aufgabe für Sie. Diese sollten Sie unbedingt vermeiden. Wer lange genug eingezahlt hat, erhält nach einer Kündigung grundsätzlich Arbeitslosengeld. Auf was man z. B. in der Apotheke nämlich Anspruch hat, kann man bei einem Zuzahlungsrechner prüfen. Die Kündigung ist zwar schwebend unwirksam, aber einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat man erst, wenn man den Prozess gewonnen hat. Denn: Die Abfindung rechnet die Arbeitsagentur auf das Arbeitslosengeld an. Geld gibt es dann erst später, ungefähr dann, selbst wenn die Kündigungsfrist geendet hätte. Wer nach den letzten Tagen erstmal ausschläft, statt den Antrag zu stellen, verschenkt Geld. Krankengeld ist immer besser als Arbeitslosengeld, das hat umso mehr zwei Gründe: 1. Krankgeschriebene erhalten mehr Geld als Arbeitslose. Erst recht Zeitarbeitsfirmen haben eigentlich pro Nase eine Tätigkeit – dort drohen allerdings geringe Löhne. Sie haben einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Ein solcher außergerichtlicher Aufhebungsvertrag löst nämlich regelmäßig eine 12-wöchige Sperrzeit bei der Arbeitsagentur aus.
Wenn der gleiche Aufhebungsvertrag aber vorm Arbeitsrichter als Vergleich vereinbart wird, gibt es sofort Arbeitslosengeld – ohne Sperrfrist. Auch hier droht das Risiko einer Sperrfrist. Maximal gibt´ s hier 2500 Euro. Um seine Möglichkeiten auch hier genau auszuloten, sollte man besser zum Anwalt. Beachten Sie die folgenden Hinweise nicht, erhalten Sie grundsätzlich erst 12 Wochen nach Ihrem Ausscheiden Rundfunkgesellschaft Mal Arbeitslosengeld. Um Arbeitslosengeld uneingeschränkt zu erhalten, sind allerdings einige Fallstricke zu beachten. Dann steigen die Chancen, vom ersten Tag an pünktlich Arbeitslosengeld liegt vor. Spätestens am ersten Tag nach dem „letzten“ Arbeitstag gilt: Sofort zum Amt. Die Verordnungslage ist streng, gerade in den ersten drei Monaten wird Urlaub nur in Ausnahmefällen gewährt. 2. „rote Karte“: Das Arbeitslosengeld wird komplett gestrichen Wer also wirklich die ersten drei zumutbaren Angebote ablehnen sollte, landet sofort bei Arbeitslosengeld II! Dann können auch unangenehme Stellenangebote ins Haus stehen, die Sie nicht sehr wohl ablehnen können. Dann können Sie sich auch einen Outplacement-Berater wie einen Manager leisten, der Ihnen bei den Bewerbungsunterlagen hilft und auf Bewerbungsgespräche vorbereitet. Ihnen wurde das Gehalt ständig verspätet oder alles andere als ausgezahlt. Melden Sie sich nicht oder verspätet, droht Ihnen eine sog. Sperrzeit von einer Woche.
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